1. Die Auslegungstemperatur und der Auslegungsdruck des Behälters;
2. Die Anschlussnormen für die daran angeschlossenen Ventile, Armaturen, Temperatur-, Druck- und Füllstandsmessgeräte;
3. Einfluss thermischer Spannungen auf den Flansch des Verbindungsrohres in Prozessleitungen (Hochtemperatur-, Wärmeleitungen);
4. Prozess- und Betriebsmitteleigenschaften:
Bei Behältern unter Vakuumbedingungen sollte der Druckwert des Anschlussflansches bei einem Vakuumgrad von weniger als 600 mmHg nicht unter 0,6 MPa liegen. Bei einem Vakuumgrad von (600 mmHg bis 759 mmHg) sollte der Druckwert des Anschlussflansches nicht unter 1,0 MPa liegen.
Bei Behältern, die explosive und mittelgiftige Gefahrstoffe enthalten, darf der Nenndruck des Behälteranschlussflansches nicht weniger als 1,6 MPa betragen.
Bei Behältern mit extrem und hochgiftigen Gefahrstoffen sowie hochdurchlässigen Medien sollte der Nenndruck des Behälteranschlussflansches nicht unter 2,0 MPa liegen.
Es ist zu beachten, dass, wenn die Dichtfläche des Anschlussflansches des Behälters als konkav-konvexe oder Zapfen-Nut-Oberfläche gewählt wird, die Anschlussrohre an der Oberseite und an der Seite des Behälters als Flansche mit konkaver oder Nutoberfläche gewählt werden sollten; das Anschlussrohr an der Unterseite des Behälters sollte einen erhabenen oder Zapfenflansch verwenden.
Veröffentlichungszeit: 15. Juni 2023